Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
für einen reibungslosen Start ins neue Schuljahr sind nachfolgende Informationen bitte unbedingt zu beachten:
Schulbesuchspflicht gilt wieder für alle – Befreiung nur noch mit ärztlichem Attest möglich.
Testung der Schüler in den ersten beiden Schulwochen jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag – Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit (Nachweise werden vom Klassenleiter / Tutor kontrolliert).
Unterschriebene Einwilligungserklärung der Eltern bzw. volljährigen Schüler ist am ersten Schultag unbedingt mitzubringen.
» Download Einwilligungserklärung
Maskenpflicht in den ersten beiden Schulwochen auch im Unterricht!
» Näheres siehe Schul- und Kita-Coronaverordnung (SMK-Blog)
Schülern ab 12 Jahren wird zu Schuljahresbeginn ein freiwilliges Impfangebot an der Schule unterbreitet. (Anonyme Bedarfserfassung in 1. Schulwoche)
» Näheres siehe Impfblog (SMK)
» Dokumentendownload Impfangebot